Dauer-Kleingartenkolonie Vor den Toren IV e.V.

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Verfasst am 21.03.2019 um 17:14 Uhr

Kleingärten endlich rechtlich sichern

Stellungnahme des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. zum aktuellen Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans 2030   


Berlin wird steigenden einwohnermäßigen Zuwachs und außerdem fortschreitende Klimaveränderungen mit gravierenden Auswirkungen erfahren. Es ist notwendig, dass die Landesregierung an zahlreichen Stellen zukunftsweisend handelt. Gut für uns alle ist, dass sie dem Boden und dem Stadtgrün eine höhere Bedeutung als ihre Vorgänger zumisst. Das Stadtgrün umfasst auch die Berliner Kleingärten. In der Koalitionsvereinbarung ist die Sicherung der Berliner Kleingärten als eigener Punkt aufgenommen. Hierfür erst einmal unser Dank.


Doch ohne rechtliche Bindung geht es nicht

Aktuell wird der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) fortgeschrieben. Mit diesem wurde aufgrund breiter wissenschaftlicher Arbeit, auch unter Berücksichtigung der Klimafolgen, ein vorläufiges Planwerk erarbeitet, das in die richtige Richtung weisen könnte. Der KEP ist bisher nur ein informelles Handlungsinstrument ohne rechtliche Bindung. Zumindest würde es nach der Zustimmung im Berliner Abgeordnetenhaus eine Behördenverbindlichkeit erhalten. Wir fordern hier aber weiterhin eine rechtliche Verbindlichkeit und keine ständigen Schutzfristverlängerungen.


Andere Stadtentwicklungspläne offenlegen und verzahnen

Leider wurde die bisherige Flächendiskussion überwiegend bezüglich der Konkurrenz mit dem Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen) und den Sozialen Infrastruktur-Projekten (SIKo-Projekten) geführt. Es müssen aber neben der Offenlegung und Einbindung des StEP Wohnen, auch der StEP Industrie und Gewerbe, StEP Verkehr, StEP Ver- und Entsorgung (Grundlagen), StEP Zentren und des StEP Klima eingebracht werden. Welche Flächen beanspruchen diese Pläne? Und wann sollen diese dezidiert in Anspruch genommen werden? Leider erfolgten hier keine direkten Nennungen, über die bereits bekannten Maßnahmen hinaus.


Flächen, nicht nur Anzahl von Gärten

Unsere Forderung ist nicht das viel zitierte Jahr 2030, sondern der dauerhafte Schutz der Berliner Kleingartenflächen – nicht nur der Schutz und Ausbau der Anzahl unserer Pächter auf den bestehenden, zum Teil schon verkleinerten Flächen. Parzellenteilungen wurden und werden bereits vorgenommen.


Neue Nutzungskonzepte schaffen

Jedoch sind wir uns darüber klar, dass auch wir Kleingärtner dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen müssen. Wir müssen und werden noch mehr Aufgaben und Verantwortung im Rahmen der gesellschaftlichen Einbindung übernehmen. Noch stärker unsere Bildungs-, Naturerfahrungs- und -schutzmaßnahmen sowie soziale Projekte erweitern und ausbauen. Dies tun wir aus unserer Bereitschaft heraus, mit unseren Partnern aus Natur- und Umweltschutz und den weiteren Grün-Akteuren, für den Erhalt eines grünen Berlins einzutreten. Hier haben wir auch mit der Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) einen wichtigen Partner an unserer Seite. An neuen Nutzungskonzepten mitzuarbeiten, wird eine weitere unserer Aufgaben sein. Jeder Mensch benötigt den Zugang zu wichtigen Leistungen wie Wohnung, Nahrung, Bildung, Gesundheit und besonders Natur.


Erst alternative Flächen nutzen

Solange es andere Flächen wie große, ebenerdige, ungedeckte öffentliche Parkplätze, flächige Mietergaragen, langjährig leerstehende Grundstücke, Kasernen etc. und andere Wohnungsbaukonzepte gibt, werden wir uns der Inanspruchnahme von Kleingarten- und Grünflächen in den Weg stellen. Im Rahmen der Stadtentwicklung muss aber auch über weitere Formen der Mehrfachnutzung oder auch Nutzungsumwandlung nachgedacht werden.


Beteiligungswerkstatt – keine neuen Antworten

Gestern, am 20. März 2019, fand eine fachinterne Beteiligungswerkstatt zum Kleingartenentwicklungsplan (KEP) 2030 der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) statt. Vertreter von Grünflächenämtern, des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V., aller Bezirksverbände und Natur- und Umweltverbände sowie universitäre Kooperationspartner waren eingeladen, KEP-Themen zu erörtern, Fragen zu stellen und Einwände zu erheben. Bis zum 5. April 2019 ist es weiterhin möglich, der SenUVK Hinweise, Anregungen und Kommentare schriftlich mitzuteilen. Auch Gartenvereine sind dazu aufgefordert. Dazu bitte eine E-Mail an yvonne.griephan@senuvk.berlin.de mit dem Betreff „Hinweise, Anregungen und Kommentare zum aktuellen Entwurf des KEP 2030“ schreiben.


In den Workshops wurden die Themen KEP-Entwicklungskategorien, Ersatzflächen, Sicherungsinstrumente, Verbandsstrukturen und Bedarf an neuen Nutzungen in Gruppen erörtert. Es wurden viele Themen in den Arbeitsgruppen angesprochen, darunter auch solche, die der Senatsverwaltung so nicht bekannt gewesen sein sollen. Nach Klärung und Zusammenfassung soll eine Einarbeitung der relevanten Punkte in den KEP 2030 erfolgen.


KEP im Widerspruch zu Plänen der Bezirke?

In einem der Workshops wurde eingebracht, dass mit der erneuten Festlegung einer Schutzfrist, zuletzt auf 2030, bezüglich mancher Kleingartenanlagen ein Widerspruch entstanden wäre. Teilweise bestünden bereits bezirkliche Bereichsentwicklungsplanungen, die bestimmte langfristig zu erhaltene Grünbereiche in Form von Kleingartenanlagen festschreiben bzw. seien manche Kleingartenanlagen schon Teil einer Vorlage für Bebauungspläne (B-Pläne).


Die Frage eines Workshopteilnehmers, ob die Kommunen verpflichtet wären, alle Kleingartenanlagen in den Entwicklungsstufen 1 und 2 mit B-Plänen zu sichern, wurde von den Veranstaltern nicht beantwortet. Auch unbeantwortet blieb die Frage des Präsidenten des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V., Michael Matthei, warum denn nicht auf den vom KEP vorgeschlagenen Ersatzflächen für zu räumende Kleingärten gebaut werden würde.


Zusatzbedarf an Kleingärten im Jahr 2030

Ein weiterer genannter Kritikpunkt: Im KEP wird aus dem prognostizierten Bevölkerungszuwachs von 2018 bis 2030 ein Zusatzbedarf von 2.500 Kleingärten für Berlin abgeleitet. Leider wird damit aber der erhebliche Zuwachs von 2013 bis 2018 nicht berücksichtigt. Daraus würde aus dem Bevölkerungswachstum von 2013 bis 2030 ein Gesamtbedarf von 5.000 Kleingärten entstehen.


Der Landesverband wird weiterhin die Forderungen aller unserer Kleingärtner nach Sicherheit und Verbindlichkeit Nachdruck verleihen. Wir müssen dazu den Austausch mit Politik und Verwaltung nicht nur fordern, sondern jetzt auch alle nutzen.


Trotz aller Kritikpunkte, vielen Dank an die Politik und die Senatsverwaltung UVK, dass sie ernsthaft versucht haben, ihren eigenen Festlegungen zu folgen. Denn mit Sorge lässt sich die Tendenz beobachten, dass über die publizistische Meinungsmache von großen Immobilieninvestoren und einflussreichen Interessenverbänden der Baubranche versucht wird, starken gesellschaftlichen Druck gegen die Berliner Kleingärten zu erzeugen. 


Berlin muss sich endlich eine Lobby für das Stadtgrün schaffen. Dazu müssen alle Grüninteressierten bereit sein. Berlins Kleingärtner sind es.



Hinweis:

Eine verkürzte Version dieser Stellungnahme mit den Forderungen des Landesverbandes ist als Pressemitteilung an die Medien gesandt worden.


Foto Vorschau: Screenshot © M. Kwart