Dauer-Kleingartenkolonie Vor den Toren IV e.V.
Infos für Kleingarten-Interessenten

                                                                 Sie interessieren sich für einen Kleingarten – was ist zu beachten?

Wenn Sie sich für einen Kleingarten interessieren, müssen Sie in unsere Sprechstunde kommen und sich in die Bewerberliste eintragen. Die Ein-tragung kostet einmalig 30,- €.
Die Bewerbung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Ihnen eine Kleingartenparzelle angeboten wird.

Bevor Sie sich in die Bewerberliste eintragen lassen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wieviel Sie maximal ausgeben möchten und ob Sie bereit sind, anfallende Auflagen (z.B. Entfernung von Baulichkeiten, Fällung von Bäumen oder Hecken oder den Einbau einer Abwassergrube), zu erfüllen. 

Davon hängt auch die Wartezeit auf eine Kleingartenparzelle ab. Zur Zeit sind wir leider bei mehreren Jahren.

Sind Sie in der Reihenfolge der Bewerber an der Reihe, wird der Vereinsvorstand Sie zu einer Besichtigung einladen. 


Grundlage für die Übernahme eines Kleingartens, ist immer die vorher durchgeführte Wertermittlung der Parzelle. In ihr sind alle Auflagen, sowie der Wert der Gartenlaube, aller Anpflanzungen und der Außenanlage aufgeführt. Sind in der Wertermittlungen Auflagen enthalten, besteht für den neuen Pächter die Verpflichtung, diese innerhalb von 9 Monaten vollständig zu erfüllen.


Es gibt Parzellen, die mit einem Minusbetrag bewertet sind, weil die angesetzten Kosten der auszuführenden Beseitigungen höher sind, als der Wert der Laube, der Anpflanzungen und der Außenanlage. D.h. für Sie, solch eine Parzelle erhalten Sie für 0,00 €. Ist in der Wertermittlung ein positiver Betrag ausgewiesen, müssen Sie nur diesen an den alten Pächter bezahlen.                                                         

                       

Ist die Entscheidung für die angebotene Parzelle gefallen, werden Sie Mitglied in unserem Kleingartenverein. Für die Aufnahme in den Verein und die Erstellung des Unterpachtvertrages wird eine einmalige Gebühr fällig. 


Wenn Sie vom scheidenden Pächter Mobiliar oder Gartengeräte abkaufen, so ist das ein separater Kaufvertrag, der nicht im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag über die Kleingartenparzelle steht. Es besteht keine Verpflichtung zur Übernahme von Gegenständen des abgebenden Pächters.
Sowohl der Bezirksverband als Verpächter, aber auch der Vorstand des Kleingartenvereins raten dringend davon ab, im Vorfeld mit dem schei-denden Unterpächter irgendwelche Preise zu verhandeln oder sogar schon etwas zu bezahlen. 
Sehr häufig ist die Wertermittlung niedriger, als die Preisvorstellung des scheidenden Pächters. Außerdem entscheidet ausschließlich der Bezirksverband über die Vergabe einer Parzelle. Der Kleingartenverein kann nur eine Empfehlung anhand der Bewerberliste gegenüber dem Bezirksverband aussprechen.

Der scheidende Unterpächter kann sich seinen Nachfolger nicht aussuchen, jedoch Vorschläge unterbreiten, falls der Kleingartenverein keine geeigneten Bewerber nachweisen kann.


Ist das Finanzielle geregelt und die Schlüssel übergeben, ist ab diesem Moment der neue Pächter für alles was sich auf der Kleingartenparzelle befindet verantwortlich, denn es ist in sein persönliches Eigentum übergegangen. 

Lassen Sie sich von ehemaligen Unterpächter alle vorhandenen Unterlagen aushändigen (z.B. Baugenehmigungen, Leerungsnachweise für die Abwassersammelanlage, die letzte Wertermittlung, den Versicherungsschein für die Laube, alle Schlüssel usw.)

Denken Sie bitte daran, ein Kleingarten dient vorrangig der Fruchterzielung und erst dann kommt die Freizeitgestaltung. 



                                                                                               

                                                                          

                                                                                            Was kostet ein Kleingarten – wie groß ist er?


Um Ihnen eine Übersicht der Kosten eines Kleingartens zu geben, haben wir eine Beispielrechnung für Sie aufgestellt:

Der durchschnittliche Kaufpreis einer Kleingartenparzelle liegt bei etwa 4.000,00 €. Es kommt noch eine einmalige Aufnahmegebühr für den Kleingartenverein und eine Verwaltungsgebühr für den Bezirksverband dazu.
Es gibt auch Kleingärten, die weniger oder gar nichts kosten. Dort sind in der Regel viele Auflagen, z.B. die Reduzierung von Baulichkeiten, Entfernung von nicht zulässigen oder kranken Bäumen oder den Einbau einer Abwassergrube zu erfüllen.

Die Pachtung solch einer Parzelle ist nur empfehlenswert, wenn Sie das handwerkliche Können und die nötige Zeit besitzen, um die Auflagen innerhalb von 9 Monaten zu erfüllen.
Können Sie zwischen 8.000,00 und 10.000,00 € ausgeben, erhalten Sie eine Parzelle, wo es praktisch keine Auflagen gibt.  

Beispielrechnung für eine 400 m² große Parzelle:

Pacht                                                     0,3571 € / m²                        x 400 m²        142,84 €
Öffentlich rechtliche Lasten              0,16 € / m²                        x 400 m²           64,00 €
(Grundsteuer & Straßenreinigung)

Weitere Kosten: Vereinsbeitrag, Müllabfuhr, Strom für Wegebeleuchtung, Gemeinschaftsarbeit, Trinkwasser usw.

Kosten eines Kleingartens pro Jahr                                                  ca. 600,00 €

Die Rechnung ist am Jahresanfang im Voraus zu bezahlen.

Die Wartezeit auf einen Kleingarten beträgt zur Zeit leider mehrere Jahre.

Kleingartenparzellen sind maximal 400 m² groß, oft aber auch kleiner. Die Gartenlaube darf nicht größer als 24 m² sein und zusätzliche Bebauungen, wie z.B. ein Geräteschuppen oder einer überdachten Terrasse, sind verboten. Das dauerhafte Wohnen auf der Parzelle ist ebenfalls nicht gestattet.

Für Kleingärten gilt, auf mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Parzelle muss Obst- und Gemüse angebaut werden. 

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, kommen Sie in unsere Sprechstunde. (Sprechzeiten unter dem Button Kontakt)